Das Treppenhaus ist die Visitenkarte jeder Immobilie – und regelmäßig Grund für Diskussionen: Wer ist eigentlich für die Reinigung zuständig? In Paderborn stellen sich diese Frage Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften gleichermaßen. Dieser Ratgeber schafft Klarheit.
Wer muss das Treppenhaus reinigen?
Grundsätzlich entscheidet der Mietvertrag bzw. die Hausordnung. Häufig wird die Treppenhausreinigung per „Putzplan“ auf die Mieter umgelegt – dann reinigt jede Partei turnusgemäß ihren Bereich. Ist im Mietvertrag nichts geregelt, bleibt die Pflicht beim Vermieter. Viele Vermieter beauftragen deshalb eine professionelle Reinigung und legen die Kosten über die Betriebskosten um.
Was, wenn sich niemand kümmert?
Kommt eine Partei ihrer Putzpflicht nicht nach, kann der Vermieter nach Abmahnung eine Reinigungsfirma beauftragen. Um Streit von vornherein zu vermeiden, setzen viele Hausverwaltungen in Paderborn gleich auf einen festen Dienstleister mit dokumentierten Einsätzen.
Regeln für WEG & Eigentümergemeinschaften
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum. Die Reinigung wird per Beschluss geregelt und meist über das Hausgeld finanziert. Ein externer Dienstleister sorgt hier für gleichbleibende Qualität und entlastet die Eigentümer – ohne interne Putzpläne und Konflikte.
Wie oft sollte gereinigt werden?
- Mehrfamilienhäuser mit hoher Frequenz: wöchentlich.
- Kleinere Wohnhäuser: 14-tägig ist oft ausreichend.
- Zusätzlich saisonal: Laub im Herbst, Streugut-Reste im Winter.
- Glasflächen, Geländer und Briefkastenanlagen regelmäßig mit einbeziehen.
Professionelle Treppenhausreinigung in Paderborn
Wir übernehmen die regelmäßige Treppenhausreinigung für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG in Paderborn – nach festem Turnus, dokumentiert und mit festem Ansprechpartner. So bleibt Ihre Immobilie dauerhaft gepflegt, ohne dass Sie sich um Putzpläne kümmern müssen.
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