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Ablauf & Checklisten

Endreinigung beim Auszug: Was der Vermieter verlangen darf – und was nicht

31. Juli 2026 8 Min. Lesezeit
Endreinigung beim Auszug: Was der Vermieter verlangen darf – und was nicht

Besenrein, renoviert oder gereinigt? Beim Auszug entscheidet der Zustand der Wohnung über die Kaution. Was wirklich geschuldet ist, worauf bei der Übergabe geschaut wird und mit welcher Checkliste Sie Streit vermeiden.

Beim Auszug geht es selten um die Miete und fast immer um die Kaution. Und die hängt am Zustand der Wohnung bei der Übergabe. Wer hier unvorbereitet hineingeht, verliert schnell Geld – nicht, weil schlecht geputzt wurde, sondern weil unklar war, was überhaupt geschuldet ist.

Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Mietvertrag und den Umständen ab. Bei Streit hilft der Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter.

„Besenrein" – was heißt das eigentlich?

Die meisten Mietverträge verlangen eine besenreine Rückgabe. Der Begriff ist enger, als viele denken: Er meint grobe Sauberkeit – die Wohnung ist geräumt, Müll und Unrat sind entfernt, Böden sind gekehrt bzw. gesaugt, grobe Verschmutzungen sind beseitigt. Eine Grundreinigung mit geputzten Fenstern und geschrubbten Fugen ist damit nicht automatisch gemeint.

In der Praxis heißt das aber nicht, dass Reinigung egal wäre: Was über normale Abnutzung hinausgeht – festsitzender Schmutz, Fettschichten, Kalkbeläge, Verunreinigungen – müssen Sie beseitigen. Und viele Verträge enthalten weitergehende Klauseln.

Worauf bei der Übergabe tatsächlich geschaut wird

Unabhängig von der Rechtslage gibt es Stellen, an denen bei jeder Übergabe genauer hingesehen wird. Wer diese abarbeitet, kommt fast immer ohne Diskussion durch:

  • Backofen und Dunstabzugshaube – der Klassiker Nummer eins, inklusive Fettfilter.
  • Kühlschrank, abgetaut, gereinigt, Dichtungen sauber, Tür auf Spalt.
  • Bad: Fugen, Silikon, Duschkabine, Kalk an Armaturen und Duschwand, Abflüsse.
  • Fenster innen, dazu Rahmen, Falze und Fensterbänke.
  • Heizkörper, auch die Zwischenräume und dahinter.
  • Rollläden, Türen, Klinken, Lichtschalter und Steckdosenblenden.
  • Boden- und Sockelleisten, Ecken und Übergänge.
  • Keller, Dachboden, Garage, Balkon – werden regelmäßig vergessen und tauchen dann im Protokoll auf.

Was zusätzlich zurückgebaut werden muss

Häufig verlangt der Mietvertrag mehr als Ausräumen und Reinigen. Typisch sind Dinge, die der Mieter selbst eingebracht hat:

  • Selbst verlegte Bodenbeläge – Laminat, Teppich, Vinyl – müssen meist wieder raus.
  • Dübellöcher schließen und überstreichen.
  • Selbst eingebaute Küchen oder Einbauschränke zurückbauen.
  • Angebrachte Lampen, Regale, Markisen und Satellitenschüsseln entfernen.
  • Auffällige Wandfarben in einen neutralen Zustand bringen, wenn der Vertrag das vorsieht.

Die Übergabe selbst: Protokoll und Fotos

Bestehen Sie auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll und unterschreiben Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen – Sie können Einwände direkt im Protokoll vermerken lassen. Lesen Sie es vollständig, auch wenn der Termin unter Zeitdruck steht.

Machen Sie zusätzlich eigene Fotos von jedem Raum, den Zählerständen und den kritischen Stellen aus der obigen Liste. Wenn Wochen später über den Zustand diskutiert wird, ist dokumentierter Zustand das einzige belastbare Argument. Notieren Sie außerdem alle Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.

Zeitplan: rückwärts denken

Der häufigste Fehler ist, die Endreinigung als letzten Punkt einzuplanen. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg – vom Übergabetermin rückwärts:

  1. 1Übergabetermin steht fest.
  2. 2Ein bis zwei Tage vorher: Endreinigung, wenn die Wohnung komplett leer ist.
  3. 3Davor: Rückbauten, Malerarbeiten, Dübellöcher, Bodenbeläge.
  4. 4Davor: vollständige Räumung inklusive Keller, Dachboden und Garage.
  5. 5Davor: Entsorgung von allem, was nicht mitgeht – dafür rechtzeitig Termine sichern.

Wenn die Zeit nicht reicht

Zwischen neuer Wohnung, Umzug und Beruf bleibt für die Endreinigung oft schlicht kein Tag übrig – und ab dem Übergabetermin läuft die Miete weiter, wenn die Wohnung nicht abgenommen wird. In Paderborn übernehmen wir die Übergabereinigung und auf Wunsch die vorherige Räumung in einem Durchgang. Das Ergebnis dokumentieren wir auf Wunsch mit Fotos, damit Sie bei Diskussionen über die Kaution etwas in der Hand haben.

Übergabetermin steht und die Zeit wird knapp? Wir räumen und reinigen – aus einer Hand.

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Häufige Fragen

Was bedeutet „besenrein" bei der Wohnungsübergabe?

Besenrein meint grobe Sauberkeit: Die Wohnung ist geräumt, Müll ist entfernt, Böden sind gekehrt oder gesaugt und grobe Verschmutzungen sind beseitigt. Eine vollständige Grundreinigung ist damit nicht automatisch gemeint – was darüber hinaus gilt, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Muss ich beim Auszug die Fenster putzen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Verschmutzungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, müssen Sie beseitigen. Unabhängig davon gehören Fenster zu den Stellen, auf die bei der Übergabe erfahrungsgemäß geschaut wird.

Was tun, wenn der Vermieter die Abnahme verweigert?

Lassen Sie die Beanstandungen konkret im Übergabeprotokoll festhalten und dokumentieren Sie den Zustand mit eigenen Fotos. Bei Streit über Umfang oder Berechtigung hilft der Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter.

Übernehmen Sie Räumung und Endreinigung zusammen?

Ja. In Paderborn und Umgebung übernehmen wir beides in einem Ablauf – erst die Räumung, dann die Übergabereinigung, auf Wunsch mit Fotodokumentation des Ergebnisses.

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