Beim Auszug geht es selten um die Miete und fast immer um die Kaution. Und die hängt am Zustand der Wohnung bei der Übergabe. Wer hier unvorbereitet hineingeht, verliert schnell Geld – nicht, weil schlecht geputzt wurde, sondern weil unklar war, was überhaupt geschuldet ist.
„Besenrein" – was heißt das eigentlich?
Die meisten Mietverträge verlangen eine besenreine Rückgabe. Der Begriff ist enger, als viele denken: Er meint grobe Sauberkeit – die Wohnung ist geräumt, Müll und Unrat sind entfernt, Böden sind gekehrt bzw. gesaugt, grobe Verschmutzungen sind beseitigt. Eine Grundreinigung mit geputzten Fenstern und geschrubbten Fugen ist damit nicht automatisch gemeint.
In der Praxis heißt das aber nicht, dass Reinigung egal wäre: Was über normale Abnutzung hinausgeht – festsitzender Schmutz, Fettschichten, Kalkbeläge, Verunreinigungen – müssen Sie beseitigen. Und viele Verträge enthalten weitergehende Klauseln.
Worauf bei der Übergabe tatsächlich geschaut wird
Unabhängig von der Rechtslage gibt es Stellen, an denen bei jeder Übergabe genauer hingesehen wird. Wer diese abarbeitet, kommt fast immer ohne Diskussion durch:
- Backofen und Dunstabzugshaube – der Klassiker Nummer eins, inklusive Fettfilter.
- Kühlschrank, abgetaut, gereinigt, Dichtungen sauber, Tür auf Spalt.
- Bad: Fugen, Silikon, Duschkabine, Kalk an Armaturen und Duschwand, Abflüsse.
- Fenster innen, dazu Rahmen, Falze und Fensterbänke.
- Heizkörper, auch die Zwischenräume und dahinter.
- Rollläden, Türen, Klinken, Lichtschalter und Steckdosenblenden.
- Boden- und Sockelleisten, Ecken und Übergänge.
- Keller, Dachboden, Garage, Balkon – werden regelmäßig vergessen und tauchen dann im Protokoll auf.
Was zusätzlich zurückgebaut werden muss
Häufig verlangt der Mietvertrag mehr als Ausräumen und Reinigen. Typisch sind Dinge, die der Mieter selbst eingebracht hat:
- Selbst verlegte Bodenbeläge – Laminat, Teppich, Vinyl – müssen meist wieder raus.
- Dübellöcher schließen und überstreichen.
- Selbst eingebaute Küchen oder Einbauschränke zurückbauen.
- Angebrachte Lampen, Regale, Markisen und Satellitenschüsseln entfernen.
- Auffällige Wandfarben in einen neutralen Zustand bringen, wenn der Vertrag das vorsieht.
Die Übergabe selbst: Protokoll und Fotos
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Übergabeprotokoll und unterschreiben Sie nichts, dem Sie nicht zustimmen – Sie können Einwände direkt im Protokoll vermerken lassen. Lesen Sie es vollständig, auch wenn der Termin unter Zeitdruck steht.
Machen Sie zusätzlich eigene Fotos von jedem Raum, den Zählerständen und den kritischen Stellen aus der obigen Liste. Wenn Wochen später über den Zustand diskutiert wird, ist dokumentierter Zustand das einzige belastbare Argument. Notieren Sie außerdem alle Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Zeitplan: rückwärts denken
Der häufigste Fehler ist, die Endreinigung als letzten Punkt einzuplanen. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg – vom Übergabetermin rückwärts:
- 1Übergabetermin steht fest.
- 2Ein bis zwei Tage vorher: Endreinigung, wenn die Wohnung komplett leer ist.
- 3Davor: Rückbauten, Malerarbeiten, Dübellöcher, Bodenbeläge.
- 4Davor: vollständige Räumung inklusive Keller, Dachboden und Garage.
- 5Davor: Entsorgung von allem, was nicht mitgeht – dafür rechtzeitig Termine sichern.
Wenn die Zeit nicht reicht
Zwischen neuer Wohnung, Umzug und Beruf bleibt für die Endreinigung oft schlicht kein Tag übrig – und ab dem Übergabetermin läuft die Miete weiter, wenn die Wohnung nicht abgenommen wird. In Paderborn übernehmen wir die Übergabereinigung und auf Wunsch die vorherige Räumung in einem Durchgang. Das Ergebnis dokumentieren wir auf Wunsch mit Fotos, damit Sie bei Diskussionen über die Kaution etwas in der Hand haben.
Übergabetermin steht und die Zeit wird knapp? Wir räumen und reinigen – aus einer Hand.
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